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Grundfähigkeiten mit doppeltem Boden

Grundfähigkeiten sind messbar, zum Beispiel sehen, greifen, gehen. Doch was, wenn eine Erkrankung die Arbeitskraft nimmt, ohne eine dieser Fähigkeiten zu treffen? Helvetia legt einen zweiten Boden unter die Grundfähigkeitsversicherung – und öffnet ihn für vielfache Ursachen

CPIT STATEMENT

Die Grundfähigkeitsversicherung punktet mit Klarheit: klar definierte Fähigkeiten, nachprüfbare Kriterien, attraktive Beiträge. Ihre Grenze liegt dort, wo eine Erkrankung die Arbeitskraft nimmt, ohne eine der versicherten Fähigkeiten messbar zu treffen – bei psychischen Diagnosen, aber ebenso bei Krebs-, Herz- oder Autoimmunerkrankungen. Genau hier setzt Helvetia an und erweitert den bisherigen Psycheschutz zum Erwerbs- und Psycheschutz: In der Ausprägung Silber und Gold leistet der Tarif künftig bei Erwerbsunfähigkeit aus allen gesundheitlichen Ursachen, in Bronze bleibt der Fokus auf psychischen Erkrankungen. Maßstab ist die Drei-Stunden-Grenze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – ohne Berufsbild, unabhängig von der Arbeitsmarktlage und ohne Bindung an den Bescheid eines Sozialversicherungsträgers. Für die Beratung heißt das: Grundfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind kein Entweder-oder mehr, sondern zwei Auslöser in einem Vertrag – ein Ansatz, der zusätzliche Sicherheit bringt.

 

Ellen Ludwig

Chief Product Officer
cpit comparit GmbH

 

 

 

 

Was macht die Helvetia zum Themen-Leader?

„Schon der Arbeitsunfähigkeitsschutz und das Starter- Stufenmodell setzten neue Maßstäbe innerhalb der Produktkategorie. Ab Oktober 2026 geht Helvetia einen entscheidenden Schritt weiter: Als erster Anbieter einer Grundfähigkeitsversicherung erweitert Helvetia den Versicherungsschutz mit einem Zusatzbaustein um eine vollwertige Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Diese Leistung bietet Kunden einen spürbaren Mehrwert, ist leicht verständlich und sichert existenzielle Risiken konsequent ab.“

Roman Goedeke

Abteilungsleiter Produktmanagement/ Markt
Lebensversicherung

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