Sachwerte / Immobilien

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wohnriester-Förderung

Über 1,4 Millionen Wohnriester-Verträge gibt es bereits in Deutschland. Die Eigenheimrente ist bei den Neuabschlüssen mittlerweile das beliebteste unter allen Riesterprodukten. Wie sich Bauherren und Eigenheimkäufer mit dieser staatlichen Förderung Vorteile von mehreren zehntausend Euro sichern können, erklärt die LBS Bayern.

Immobilienpreise zeigen sich im Bundesvergleich sehr unterschiedlich / Bildrechte: shutterstock*

Bringt die Wohnriester-Förderung bei der Finanzierung eines Eigenheims einen spürbaren Vorteil?

Die Wohnriester-Förderung kann bei einer Immobilienfinanzierung Vorteile von mehreren zehntausend Euro bringen. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom Staat, erklärt die Bayerische Landesbausparkasse. Das gilt für diejenigen, die Eigenkapital für eine selbstgenutzte Immobilie ansparen, genauso wie für diejenigen, die ihr Darlehen abzahlen. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. Eine vierköpfige Familie kann also jedes Jahr über 900 Euro allein an Zulagen erhalten. In vielen Fällen kommen Steuervorteile dazu. Das alles trägt dazu bei, dass der Immobilienkredit schneller abbezahlt werden kann. So spart man Zinsen und ist früher schuldenfrei. Die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen zwar ab dem Renteneintritt versteuert werden. Doch das zahlt sich aus. Denn in der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit. Und die Belastung durch die Miete fällt komplett weg.

Können auch Geringverdiener von der Förderung profitieren?

Die Wohnriester-Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Wohnriester-Vertrag einzahlt, maximal 2100 Euro inklusive Zulagen. Teilweise reichen auch schon 60 Euro pro Jahr aus, um die Förderung zu erhalten. Gerade für Geringverdiener kann sich Wohnriester deshalb besonders lohnen, betont die LBS Bayern.

Kann man Wohnriester auch nutzen, wenn man schon eine laufende Finanzierung hat?

Mittlerweile können auch Immobilienbesitzer profitieren, die schon vor 2008 ihr Haus oder ihre Wohnung erworben haben – also bevor es Wohnriester überhaupt gab. Bei einer Anschlussfinanzierung können sie nun auch Wohnriester einbinden.

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