Sollen Versicherungs- und Finanzmakler für den Phoenixbetrug zahlen?
AfW: „Nein, absurd!“ Unabhängige Finanzdienstleister – Versicherungsmakler, Anlagevermittler, Finanzmakler – erlebten und erleben die Regulierung ihres Berufsstandes durch den Gesetzgeber. Es wurden neue Paragrafen in die Gewerbeordnung hierfür eingefügt – der § 34 d und der § 34 f GewO. Berufszulassungs- und –ausübungsregeln wurden unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes eingeführt. Dies erfordert viele Änderungen im Arbeitsablauf und sorgt zudem auch für höhere Kosten und mehr Bürokratie.