Aktuell Parallelangebot von Provisions- und Honorarberatung möglich
Der Gesetzesentwurf zur Regulierung und Stärkung von Honorarberatung wurde Ende letzten Jahres an den Vermittlungsausschuss weitergeleitet. Der Bedarf einer umfangreichen Nachbesserung hat sich gezeigt, da sich die derzeitige Fassung lediglich mit den Themengebieten der Honorarberatung hinsichtlich der Vermögensanlagen und Wertpapieren befasst. Versicherungen, Bausparverträge, Sparprodukte und Kredite sind bisher nicht bedacht worden. Jedoch muss die Honorarberatung lückenlos und produktunabhängig vonstattengehen. Das Erfordernis der Überarbeitung ist nicht zu übersehen, daher wird eine Gesetzesverabschiedung innerhalb dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich sein.

































