Bundesverfassungsgericht gibt Startschuss für den ESM – Drei Fragen an Frank Engels
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Weg für den Euro-Rettungsschirm ESM frei gemacht – allerdings mit der Auflage, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könnte. „Das Urteil war so weitestgehend von den Marktteilnehmern erwartet worden. Die erste Reaktion der Märkte ist positiv, da dadurch ein weiterer Unsicherheitsfaktor in der Euro-Staatsschuldenkrise beseitigt worden ist“, betont Dr. Frank Engels, Leiter Portfoliomanagement Renten bei Union Investment.











