Gesetzliche Verschärfung für Ratingagenturen
Mit dem Beschluss der Europäischen Union, die Haftbarmachung der Bonitätsprüfer für stark fehlerhafte Urteile, soll den Ratingagenturen Einhalt geboten werden. Die Verluste, die durch ein leichtfertiges oder gar mutwilliges Fehlurteil entstanden sind, können die Emittenten und Anleger gerichtlich einklagen. Überdies werden den Ratingagenturen, wie zum Beispiel Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch, die Offenlegung und die ausführlichere Begründung der Entscheidungskriterien auferlegt. Die geltenden Vorgaben werden von den Europäischen Institutionen (Europaparlament, EU-Kommission und EU-Staaten) überarbeitet. Jedoch muss die formale Annahme der Neuregelung noch von dem EU-Ministerrat und dem Parlament gewährt werden, welche dann im Februar oder März rechtskräftig sein sollen.






