Wirth-Rechtsanwälte: Rechtsschutzversicherung muss zahlen
Macht ein Kunde gegen seinen Lebensversicherer Schadenersatz wegen Falschberatung geltend, muss die Rechtschutzversicherung hierfür Deckungsschutz geben.
Dies gilt auch wenn im Vertrag vereinbart ist, „dass kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen besteht“. Das stellte das Landgericht Berlin in einer von Wirth-Rechtsanwälte erstrittenen Entscheidung (Urteil vom 17.05.2013, Gz.: 23 O 443/11) fest.