Widerrufsjoker widerrufen
Am 1. Dezember entscheidet der BGH über den so genannten Widerrufsjoker. Das war der Advokate-Kniff des Jahres. Weil es in Widerrufsbelehrungen Formulierungen gab, die nicht ganz dem gesetzlich vorgegebenen Muster entsprachen, konnten sie für unwirksam erklärt werden mit dem Effekt, dass sich die darin formulierte Frist für einen Widerruf ad libitum ausdehnen ließ, zum Beispiel so lange bis man einen Anlass hatte, diesen Trumpf in der Hinterhand auszuspielen,