1. Vorrangiger Anspruch im Insolvenzfall: Inhaber von Covered Bonds haben Anspruch auf den Verkaufswert der Sicherheiten im Cover Pool. Falls diese nicht ausreichen sollten, steht den Anlegern für die ausstehenden Ansprüche ein Rückgriffsrecht auf den Emittenten zu.
2. Insolvenzschutz: Ein Zahlungsausfall des Emittenten führt nicht zwangsläufig zum Ausfall des gesamten Cover Pools.
3. Günstige regulatorische Behandlung: Covered Bonds sind von den Diskussionen über mögliche aufsichtsrechtliche Änderungen nicht betroffen. Bei diesen Plänen geht es vorrangig um die Erleichterung einer geordneten Abwicklung insolventer Banken durch Haircuts auf unbesicherte Bankschuldverschreibungen.
4. Zugang zu Assets von überdurchschnittlicher Qualität dank strikter Auswahlkriterien (geografische und Loan-to-Value-Beschränkungen)
5. Sicherstellung der Übersicherung des Cover Pools: In den meisten Rechtsgebieten bestehen diesbezügliche Mindestanforderungen.
In der Vergangenheit haben Investoren diese Wertpapiere überwiegend als homogene Anlageklasse betrachtet, bei der die aktive Titelauswahl und die Länderallokationen wenig relevant waren. Die Turbulenzen an den Finanzmärkten und die fortschreitende Risikoaversion der Anleger haben jedoch mittlerweile die Marktdynamik stark verändert. Die Spread-Unterschiede zwischen Ländern und Emittenten eröffnen aktiven Managern nun hervorragende Möglichkeiten, durch geschickte Einzeltitelauswahl Überrenditen zu generieren. Covered Bonds haben sich effektiv von einem simplen Zinsprodukt zu einer Anlage mit ausgeprägten Krediteigenschaften gewandelt.
Susanne Hellmann, Geschäftsführerin von ING Investment Management Germany




