Nach Angaben der Fondsgesellschaft hat die kanadische Objektgesellschaft einen Kredit aufgenommen, der von der kreditgebenden Bank sofort fällig gestellt wurde. Zur Rückführung des Kredits sah sich die Fondsgesellschaft nun gezwungen, die Ausschüttungen zurück zu verlangen.
Selbsternannte “Anlegerschutzanwälte” und teilweise von ihnen gegründete Betroffenenvereine rühren bereits aktiv die Werbetrommel. So wird z.B. bereits von einer Anwaltskanzlei auf deren Webseite getönt: „Derzeit sollten Anleger der Proven Oil Canada ihre Ansprüche gegenüber der Gesellschaft bzw. den Anlageberatern oder Anlagevermittlern genau prüfen. Insbesondere unter Kostengesichtspunkten erscheint ein Vorgehen gegen beteiligte Anlagevermittler zweckmäßig.“
Vermittler sollten sich von solchen Drohgebärden nicht beeindrucken lassen. Aus unserer Erfahrung in solchen Fällen wissen wir, dass bei entsprechend fachkundiger Prozessführung durch eine versierte Rechtsanwaltskanzlei sehr gute Erfolgsaussichten für den Vermittler bestehen. Insbesondere obliegt dem Anleger die volle Beweislast für eine angebliche nicht hinreichende Risikoaufklärung sowie eine angeblich unterlassene/nicht rechtzeitige Prospektübergabe. Vermittler, welche sich direkt mit Ansprüchen ihrer Kunden konfrontiert sehen, sollten unbedingt anwaltlichen Rat einholen.
Für POC-Vermittler ist bei Kontakt mit ihren Kunden dringend folgendes zu beachten: Weder sollten sie rechtsberatend tätig werden noch eine persönliche Stellungnahme zur der derzeitigen oder zukünftig möglichen Situation Ihren Kunden gegenüber abgeben. In jedem Fall sollten sie bemüht sein, weiterhin das bisherige Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und ihren Kunden bestehen zu lassen. Für Fragen der Kunden sollten sie erreichbar sein und diese, soweit möglich, sachlich beantworten. Mehr aber auch nicht. Insbesondere wird dringend davor abgeraten, Kunden von Mitgliedschaften in irgendwelchen Betroffenenvereinen zu überzeugen! Gleichfalls halten wir eine gemeinsame Interessensvereinigung von Kunden und Vermittlern für extrem problematisch, da haftungsträchtig und mit einem hohen Interessenskonfliktpotential belastet. Bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Erst recht häufig auch eine langjährige Kundenbeziehung.
Rechtsanwalt Norman Wirth rät betroffenen Vermittlern: „Weder sollten Sie Ihren Kunden zur Zahlung zu- noch abraten. Das wäre unerlaubte Rechtsberatung, von einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nicht gedeckt und kann vielleicht noch zu weiteren Schäden beim Kunden führen – den sich der Kunde dann von ihnen ersetzen lassen könnte.“