Berater

Quo Vadis Investmentvertrieb

Spätestens seit Ilse Aigner in der Vorweihnachtszeit 2008 eine bemerkenswerte Studie mit dem Titel „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ der Öffentlichkeit präsentierte, sollte allen Marktteilnehmern klar geworden sein, wohin sich die Gesetzgebung entwickeln wird. Verbraucherschutz und Regulierung der Finanzbranche sind seit Jahren deutlich erkennbare Schwerpunkte, die als Ergebnis dieser Studie zu betrachten sind. Angesichts der Finanzkrise und diverser Skandale ist das Bestreben nach einer höheren Beratungsqualität und Reglementierung der Akteure mehr als verständlich. Doch wo ist der Punkt, wo dieses Ziel erreicht ist?

In den Augen des Gesetzgebers sind wir noch nicht so weit. Eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben ist in der Entstehung bzw. Umsetzung und fordert die Finanzinstitute.

Aktuell wird intensiv über die Details zu MiFID II geschrieben bzw. spekuliert. Und auch hier wird über die Qualifikation eines Anlageberaters diskutiert. Im Sinne des Verbraucherschutzes wird die Messlatte höher gelegt. Für die Branche bedeutet dies eine gehörige Herausforderung. Beim Thema Provisionen wird es zu einer Verschärfung kommen. Kostentransparenz gehört ebenfalls zu den Regularien. Der Verbraucher soll für seine Investitionsentscheidung eine solide Grundlage haben.

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit steht ein wichtiger Punkt auf der Agenda. Der Vertrieb von Investmentfonds in Deutschland auf der Basis des § 34 f GewO ist einzigartig im europäischen Vergleich. Der Deutsche Bundestag will nächstes Jahr über den Fortbestand dieser Ausnahmeregelung entscheiden.

Sollte der Deutsche Bundestag diese Ausnahmeregelung zugunsten einer europäischen Harmonisierung streichen, wären die Auswirkungen für die vielen 34 f-Berater, aber auch deren Kunden fatal. Breiten Bevölkerungsschichten würden wichtige Ratgeber zum Beispiel bei der individuellen Gestaltung einer investmentbasierten Altersvorsorge fehlen.

Harald Fuchs

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