Berater

quirin bank: „1 Jahr Honoraranlageberatungsgesetz: Rahmenbedingungen müssen sich weiter verbessern“

Das deutsche Honoraranlageberatungsgesetz ist seit einem Jahr in Kraft. Die Honorarberatung bleibt gegenüber der Provisionsberatung benachteiligt. Doch Erfahrungen aus Großbritannien zeigen stärkere Professionalisierung nach Provisionsverbot. Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente („Honoraranlageberatungsgesetz“) jährt sich am 1. August 2015 zum ersten Mal. Aus Sicht von Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung spezialisierten quirin bank AG in Berlin, ist das Gesetz nur ein erster Schritt zur Stärkung der unabhängigen Finanzberatung in Deutschland: „Das Honoraranlageberatungsgesetz war ein wichtiger Schritt, um den Boden für die Honorarberatung in Deutschland zu bereiten. Das Gesetz stärkt die unabhängige Finanzberatung. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass das Gesetz in einigen wichtigen Punkten zu kurz greift.“

„Einbeziehung sämtlicher Anlageprodukte in das Gesetz“

Insbesondere kritisiert Schmidt, dass das Gesetz noch nicht auf sämtliche Anlageprodukte angewendet wird: „Nach wie vor umfasst die Honorarberatung keine Versicherungen – für Anleger, die sich ganzheitlich unabhängig beraten lassen möchten, ist dies schwer nachvollziehbar. Wir begrüßen jedoch die Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, auch bei der Beratung und Vermittlung von Versicherungen die Honorarberatung gesetzlich zu verankern.“ Zudem sei es ein positives Signal, dass die Bundesregierung am 15. Juli 2015 den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen habe – der Gesetzentwurf sah unter anderem die Einführung des Honorar-Immobiliardarlehensberaters vor. Damit solle eine Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis im Bereich der Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge geschaffen werden.

„Honorare müssen für Anleger steuerlich absetzbar sein“

Für Anleger sind Honorare weiterhin nicht steuerlich absetzbar, was ein großer Nachteil für die Honorarberatung ist. „Die steuerliche Gleichstellung von Honoraren und Provisionen ist zwingend zu regeln. Heute wirken sich Provisionen steuermindernd auf die Abgeltungssteuer aus, Honorare dagegen nicht“, erklärt Schmidt. Problematisch sei nach seiner Ansicht auch, dass es zwar die geschützten Bezeichnungen „Honoraranlageberater“ oder „Honorar-Finanzanlageberater“ gebe, der Begriff „Honorarberater“ aber ungeschützt sei. Für Verbraucher sei daher überhaupt nicht klar, was sich hinter dem jeweiligen Begriff verberge. „Wir brauchen eine klare Bezeichnungspflicht, die es dem Verbraucher ermöglicht, das jeweilige Vertriebsmodell unmittelbar zu erkennen. Deshalb plädiere ich dafür, dass sich provisionsvergütete Modelle als Vermittler ausweisen und sich nur echte Honorarberater als Berater bezeichnen dürfen“, sagt Schmidt.

Dass die Zahl der bei der BaFin registrierten Honoraranlageberater und auch der bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) verzeichneten Honorar-Finanzanlagenberater nur gering ist, hat nach Ansicht von Schmidt mit den benannten Nachteilen des Gesetzes zu tun.

„Großbritannien zeigt: ein Provisionsverbot führt zu einer Professionalisierung der Finanzberatung“

In Großbritannien sind Provisionen bei Vorsorge- und Investmentprodukten für Makler bereits 2013 im Rahmen der Retail Distribution Review (RDR) verboten worden. Nach einer von der britischen Finanzbehörde FCA Ende 2014 veröffentlichten Untersuchung haben sich die Qualitätsstandards in der Beratung seitdem verbessert. Mit Blick auf den möglichen Zugang zu Finanzberatung zeigt die Untersuchung, dass es zwar eine Konzentration unter den Bankberatern gegeben hat, die Zahl der freien Finanzberater jedoch stabil geblieben ist. Gleichzeitig seien die Erlöse auf Seiten der unabhängigen Finanzberater sogar gestiegen. Eine Studie des Analysehauses Fundscape im Auftrag des Luxemburger Fondsverbands ALFI belegt, dass sich zunehmend unterschiedliche Marktsegmente in Großbritannien herausbilden. So haben sich vor allem Online-Plattformen stark entwickelt, über die Produkte gekauft werden können, jedoch in der Regel keine Beratung stattfindet.

„Anleger wollen alle Optionen: persönliche Beratung und eigenverantwortliche Nutzung von Online-Angeboten“

In Deutschland sieht Schmidt den richtigen Weg auf Anbieterseite in einer Mischung aus persönlicher Beratung sowie der eigenverantwortlichen Nutzung von Online-Angeboten. „Anleger wollen sich nicht von vornherein auf nur einen Kanal festlegen. Die quirin bank bietet für jeden Anleger ein passendes Modell: Wer auf kontinuierliche persönliche Beratung und eine Rundum-Betreuung seines Vermögens Wert legt, kann sich auf seinen persönlichen Berater in einer der Niederlassungen der quirin bank verlassen. Wer stärker eigeninitiativ und auch mit kleinerem Vermögen anlegen möchte, kann dies über unsere Online-Plattform quirion tun – dort hat er jedoch jederzeit die Möglichkeit, einen Berater hinzuzuziehen. Den vielen Online-Start-ups im Finanzbereich fehlt jedoch eine Banklizenz, so dass sie keine persönliche Beratung anbieten dürfen“, erklärt Schmidt.

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