Aus diesem Grund fordert der BVK eine partnerschaftliche Herangehensweise von Versicherungsvermittlern und Versicherungswirtschaft, so dass daraus eine allgemeine Stärkung der Lebensversicherung hervorgehen und eine kundengerechte Gestaltung der Marktregulierungsfolgen vorgenommen werden kann.
Der Präsident des BVKs hat ebenfalls das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeinschaftsausschusses Versicherungsaußendienst inne. Eine zeitnahe, konstruktive und partnerschaftliche Unterredung zwischen Vermittlern und Unternehmen bezüglich der Umsetzung des LVRG wird in einer gemeinsamen Forderung der Verbände des Ausschusses genannt, so dass eine schnelle Übereinkunft getroffen werden kann. Des Weiteren betont der BVK-Präsident Michael H. Heinz, dass für die Gewährleistung der hohen Beratungsqualität für die Kunden eine künftige Sicherstellung einer angemessenen Vergütung der Vermittlerbetriebe gegeben sein müsse. Jedoch sei dies kein Ausschlusskriterium für einen Gedanken an alternative Modelle der Vergütung, welche ein nachhaltiges Bestehen des Geschäftsmodells der Lebensversicherung fördern.