Berater

Kolumne Kuckertz: Auf zur BaFin?

In den Sommerferien, wenn also die öffentliche Aufmerksamkeit mehr auf Strand und Sonne ausgerichtet ist, hat das Bundesfinanzministerium ein Eckpunktepapier veröffentlicht.

 

Dr. Wollfgang Kuckertz
Dipl. Kfm., Vorstand
der GOING PUBLIC!
Akademie für Finanzberatung
in Berlin und
Geschäftsführer der
GOING PUBLIC! Dr.
Kriebel Beratungsrechner
GmbH,
Mitglied in zahlreichen
IHK-Prüfungsausschüssen
und
Buchautor.

Damit soll ein Beschluss aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, nämlich: „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.“

Nicht die Förderung der Honorarberatung wurde im Koalitionsvertrag zum x-ten Mal beschlossen, sondern dieses Mal waren die Finanzanlagenvermittler dran. Dieser Vorstoß kam sehr überraschend, hatte die Bundesregierung doch noch im März 2018 auf eine kleine Anfrage der FDP geantwortet: „Der geschäftsführenden Bundesregierung liegen keine Informationen über Schadensfälle vor, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden.“ Und im Februar 2017 äußerte sich die Bundesregierung wie folgt: „Die Finanzanlagenvermittler unterliegen nach der Gewerbeordnung Bestimmungen, die den vergleichbaren Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern.“

Seit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers ist viel geschrieben und gemutmaßt worden, was jetzt daraus folgen würde. Es ist aber festzuhalten, dass wir hier noch ganz am Anfang des Gesetzgebungsprozesses sind. Auf ein Eckpunktepapier folgt der Referentenentwurf, der dann an die Verbände zur Stellungnahme geht. Daraufhin wird ein Regierungsentwurf beschlossen, der dann in die Ausschüsse vom Bundestag geht, wo sie beraten werden. Erst dann wird das Gesetz beschlossen.

Warten wir also ab, was genau im Referentenentwurf steht. Wie zum Beispiel die Vertriebsgesellschaft definiert ist oder ob es eine genaue Angabe zu den Aufsichtskosten geben wird, die auf Finanzanlagenvermittler zukommen könnten. Dann stellt sich auch erst heraus, ob § 34f Vermittler wirklich alle ihre Antragsunterlagen noch einmal einreichen müssen, was eine Zumutung im doppelten Sinne wäre. Zum einen, weil alle Vermittler dieselbe Arbeit noch einmal machen müssten. Zum anderen, weil anscheinend eine öffentliche Institution (die BaFin) den Industrie- und Handelskammern sowie Gewerbeämtern nicht zutraut, ihre Arbeit richtig gemacht zu haben.

Vielleicht verabschiedet sich aber auch die in diesem Falle treibende politische Kraft, die SPD, aus der Bundesregierung und die Karten werden anschließend ganz neu gemischt.

(MG)

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