Berater

Die drei Pfeiler der Grundrente: Anspruch, Einführung und Höhe

Die Mindestrente hatte in der Vergangenheit schon viele Namen: Lebensleistungsrente, Solidarrente, Grundrente und neuerdings Respekt-Rente.

 

Leistungshöhe und Anspruchsberechtigte waren bisher eher unklar definiert. Da ist es begrüßenswert, dass die Eckpunkte zur neuen Grundrente im Vergleich fester gesteckt wurden.

Mit der Großen Koalition soll eine Grundrente eingeführt werden, die zehn Prozent über dem regionalen Grundsicherungsbedarf liegt. Damit wollen Union und SPD die Lebensleistung honorieren. Anspruch auf die Grundrente haben Verbraucher, die mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Bis jetzt ist noch unklar, ob die Grundrente an eine private Altersvorsorge gekoppelt sein soll.

CDU/CSU und SPD haben sich im Zuge ihrer Koalitionsgespräche darauf geeinigt, dass „die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben“, honoriert werden soll. Darüber hinaus wurde eine Vorsorgepflicht für Selbstständige vereinbart. Die Umsetzung der Vereinbarung scheint beschlossen, allerdings wurde in den letzten Jahren auch eine Mindestrente in Form einer solidarischen Lebensleistungsrente vereinbart, deren Umsetzung die GroKo bis heute
schuldig blieb.

Laut Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll die Grundrente bis zum Sommer 2019 eingeführt werden. Die wichtigen Eckpunkte und die Höhe der Mindestrente sind ebenso wie die Anspruchsberichtigung bereits abgesteckt. Favorisiert wird bei der Umsetzung der Grundrente aktuell ein Freibetragsmodell, bei dem 130.000 Geringverdiener einen Teil ihrer gesetzlichen Rente ausgezahlt bekämen, anstatt diesen auf die Grundsicherung anzurechnen. Laut Frankfurter Rundschau würde diese Variante 200 Millionen Euro kosten. Das würde rund 100 Euro mehr für die Empfänger monatlich bedeuten. Diese Grundsicherung soll den Namen „Respekt-Rente“ erhalten.

Variierende Höhe der neuen Grundrente

Rentner, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, haben einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Die Sozialleistung sieht einen Regelbedarf vor und deckt außerdem die Ausgaben für Miete, Heizung sowie Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge ab. Angerechnet werden auf die Grundsicherung unter anderem die gesetzliche Rente und das Vermögen, wobei dem Bundesarbeitsministerium zufolge ein Freibetrag von 5.000 Euro gilt. Seit 2018 gibt es zudem einen Freibetrag für Rentenzahlungen aus einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wie der Riester-Rente.

Vor der Diskussion über das Freibetragsmodell und die Respekt-Rente war noch angedacht, dass die Grundrente zehn Prozent über dem regionalen Grundsicherungsbedarf liegen soll. Dabei sollte die Grundsicherung je nach Wohnort variieren, da sie an die Lebenserhaltungskosten und Mieten vor Ort gekoppelt gewesen wäre. Ohnehin fällt es schwer, über die Höhe der Grundrente eine pauschale Aussage zu treffen. Derzeit beträgt der bundesweite durchschnittliche Bedarf bei der Sozialleistung rund 800 Euro im Monat. Auf dieser Grundlage liegt die Grundrente folglich bei 880 Euro, nach dem neuen Modell bei 900 Euro.

Voraussetzungen für die Grundrente

Für einen Bezug der der solidarischen Lebensleistungsrente, wie sie in der vergangenen Legislaturperiode umgesetzt werden sollte, hätten Bezugsberechtige nachweisen müssen, dass sie mindestens 40 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Im Gegensatz dazu sollen für die neue Grundrente nun 35 Beitragsjahre ausreichen, wobei auch Zeiten angerechnet werden, in denen Betroffene Angehörige gepflegt oder für die Kindererziehung eine Auszeit genommen haben. Eine weitere Voraussetzung ist eine Bedürftigkeitsprüfung, wie sie bei der Grundsicherung der Fall ist. Hierbei soll die gesetzliche Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammenarbeiten. Bei früheren Vorschlägen zur Mindestrente war die Leistung daran gekoppelt, ob die Empfänger in der Vergangenheit mit einer privaten Altersvorsorge für ihren Lebensabend vorgesorgt hatten. In der aktuellen Vereinbarung von Union und SPD findet sich solch eine Bedingung für die Grundrente nicht wieder. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Punkt noch nachverhandelt wird.

Kritik an der Grundrente: Sie wird Altersarmut nicht verhindern

Gegenwärtig beziehen rund eine Million Menschen die Grundsicherung im Alter. Durch die Voraussetzung von 35 Beitragsjahren  schätzt der Paritätische Gesamtverband jedoch, dass lediglich 20 Prozent der armen und alten Menschen Anspruch auf die Mindestrente haben werden. In der ZDF-Sendung WISO kritisierte Geschäftsführer Ulrich Schneider zudem die Höhe der Rentenaufstockung. Bereits jetzt sei die Grundsicherung im Alter um 40 Prozent zu niedrig bemessen, um Armut zu verhindern. Daher könne die Grundrente einer Altersarmut nicht entgegenwirken.

(Redaktion)

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