Denn: Wurden die Tantiemen erst einmal fällig gestellt, hat der Empfänger diese bereits verplant und gedanklich ausgegeben. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Sondervergütungen meist in den Konsum fließen“, sagt Willms.
Stattdessen lassen sich Tantiemen oder Teile davon ohne große Abzüge in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln. „Für Versicherungsmakler, die in der bAV-Beratung versiert sind, ergeben sich interessante Vertriebschancen in dieser Zielgruppe“, ergänzt Vorstand Willms. Denn die Versorgungslücken von Führungskräften sind in der Regel hoch, da ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt werden. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können aus der GRV keine Rente erwarten, da sie als nicht abhängig Beschäftigte nicht dem Betriebsrentengesetz unterliegen und für sie die Sozialversicherungsfreiheit gilt.
Der Favorit in der Geschäftsführer-Versorgung
Kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen sind nach Auffassung des Vorstandes Willms als Altersvorsorgeinstrument für Bezieher von höheren Einkommen besonders gut geeignet. Denn mit diesem Durchführungsweg lassen sich die Summen ausfinanzieren, die angesichts des Gehaltsniveaus für eine auskömmliche Altersrente nötig sind. Im Rahmen des von der Deutschen Unterstützungskasse entwickelten Tantiemenmodells sind Umwandlungen von Sonderzahlungen und Tantiemenansprüchen in eine bAV in unbegrenzter Höhe steuerlich anerkannt. Die Einzahlungen werden nicht wie bei einer Direktversicherung auf maximal vier Prozent der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung gedeckelt. Ist das Tantiemenmodell in einem Betrieb erst einmal eingerichtet, kann sich der Geschäftsführer zukünftig vor jeder Sonderzahlung entscheiden, ob und in welcher Höhe diese mit Hilfe der Entgeltumwandlung verwendet werden soll. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Besteuerung in die günstigere Rentenzeit verschoben wird.
„Ich beobachte jedoch mit Sorge, dass in den allermeisten Altersvorsorge-Vereinbarungen mit Geschäftsführern der Durchführungsweg Direktversicherung gewählt wird, obwohl damit nur ein geringer Teil der notwendigen Altersvorsorge für diese Personengruppe ausfinanziert werden kann“, sagt Christian Willms. Und weiter: „Immer noch hoffen viele Gesellschafter-Geschäftsführer darauf, ihre Unternehmensanteile später einmal für die eigene Altersvorsorge liquidieren zu können.“ Doch in den meisten Fällen wird die Nachfolge viel zu spät und unter Zeitdruck geregelt. „Zu einer zusätzlichen bAV kann man Geschäftsführern daher nur dringend raten“, sagt Willms und empfiehlt dieser Gehaltsgruppe das Tantiemenmodell ab einem Umwandlungsbetrag zwischen 10 000 und
15 000 Euro.
Eine Win-Win-Situation für Führungskräfte und Unternehmen
Der Tausch von Gehaltszahlungen gegen eine Betriebsrente hat nicht nur Vorteile für Führungskräfte, sondern auch für Unternehmen. Das Tantiemenmodell ist bilanzneutral. Die Aufwendungen des Arbeitgebers stellen in unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch von der Verwaltung werden Unternehmen entlastet, da sie diese an die Unterstützungskasse abgeben.
Höchste Zufriedenheit der Vermittler mit der Deutschen Unterstützungskasse
Vermittler zeigten sich erst kürzlich im Rahmen der Studie „Asscompact Award betriebliche Altersversorgung 2015“ mit der Deutschen Unterstützungskasse am zufriedensten vor allen anderen Anbietern in diesem Durchführungsweg. Bei der Zufriedenheit wurden Leistungskriterien zu Unternehmensführung, Produktmanagement, Vertriebsunterstützung, Abwicklungsservice und Courtage abgefragt. 60 Prozent der befragten Vermittler beabsichtigen, die Zusammenarbeit mit der Deutschen Unterstützungskasse zu intensivieren. 70 Prozent würden das Unternehmen einem Kollegen weiterempfehlen.
* Quelle: Statista 2015, Mittleres Jahresfestgehalt und Tantiemen von Geschäftsführern in Deutschland nach Branchen im Jahr 2014.