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Basisrente im Blick

Im vergangen Jahr zeigte sich nur die Basisrente im Bereich der Lebensversicherungen mit einem Absatzplus. Im Allgemeinen ging die Anzahl der Verträge um 1,2 Prozent auf 91,8 Millionen deutlich zurück. Vor allem nahmen Riester-Verträge mit 0,2 Prozent ab (auf 10,8 Millionen), wodurch der Vergleich deutlich macht, dass die Verträge der Basisrente mit einem Anstieg um 6,6 Prozent auf 1,8 Millionen erheblich zulegten. Diese Tatsache liegt dem dauerhalten Zinstief zugrunde, welche steuerlich Vorteile wichtiger werden lässt.

Obwohl die Basisrente bereits im Jahr 2005 eingeführt wurde, fand die Etablierung erst mit Vereinfachung des Produktes statt. Sowohl als Fondspolice als auch als Versicherungslösung kann die Basisrente genutzt werden, weitere Leistung können angedockt werden. Selbstständige, Freiberufler und „Gutverdiener“ bilden die Zielgruppe für die steuerlich begünstige Variante der privaten Altersvorsorge, da sie nur oft nur so staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Besonders für die Gruppe der Selbstständigen ist die Basisrente aufgrund des jährlichen Einmalbetrages und des Pfändungsschutzes während der Ansparphase attraktiv. Makler sollten durchaus die Basisrente auch für Kunden außerhalb dieser Zielgruppe mit einbeziehen, da eine Subvention über den Steuervorteil auch für den Normalverdiener attraktiv ist. Die Basisrente könnte besonders für ältere Kunden durch den Abzug von Sonderabgaben vor Rentenbeginn und nachgelagerte Besteuerung profitabel sein. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) will durch Vorträge eine Sensibilisierung für die Kundengruppe 50plus vornehmen, da deren Potenzial nicht ausgeschöpft wird. Eine Berechnung des Steuer-Zins-Effekts bei der Basisrente lohnt sich, die Möglichkeit von Nachsteuerrenditen von über vier Prozent bestände, so der Geschäftsführer des IVFPs. Derzeitig liegt der steuerfreie Anteil der Basisrente bei 78 Prozent, welcher sich jährlich um zwei Prozentpunkte anhebt bis die 100 Prozent erreicht sind. Aufgrund fehlender anderer Beiträge der Altersvorsorge macht sich der Steuerspareffekt bei Freiberuflern und Selbstständigen deutlich bemerkbar. Die Prüfung dessen sollten Makler jedoch auch bei Beamten, Arbeitnehmern und berufsständisch Versorgten vornehmen. Eine nachgelagerte Besteuerung der Basisrente erfolgt im Alter, jedoch mit Freibetrag im Gegensatz zur Riester- und Betriebsrente. Mit Rentenbeginn wird der zu besteuernde Anteil festgelegt, welcher sich innerhalb der Leistungsphase nicht verändert. Rentner, die in diesem Jahr in den Ruhestand gehen, müssten 68 Prozent ihrer Basisrente versteuern, auch hier erhöht sich dieser Prozentsatz jährlich. Vor allem ältere Kunden, die sich für die Basisrente entscheiden, kommt die steuerlich asymmetrische Regelung zugute, da der Prozentsatz der künftig zu versteuernden Rente geringer ist als der Prozentsatz, mit dem die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Daraus ergibt sich die Prognose, dass sich noch in diesem Jahr die Vertragszahlen der Basisrente weiter erhöhen werden.

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