Berater

AfW: Nun doch Übergangsfrist für Container-Vermittler

Bundestag beschließt Kleinanlegerschutzgesetz mit einer neuen Übergangsfrist für Vermittler von betroffenen Direktinvestments (zum Beispiel bestimmter Container-Investments). Der Gesetzgeber hat damit beschlossen, dass Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen sowie die vom Gesetz betroffene Direktinvestments (zum Beispiel Container) unter das Vermögensanlagengesetz fallen. Somit ist ab Verkündung des Gesetzes für deren Vermittlung eine Erlaubnis gem. § 34f GewO Kat. 3 (Vermögensanlagen) nötig.

Unverändert blieben die Übergangsregelungen für Vermittler von Nachrang- und partiarischen Darlehen. Diese müssen eine Erlaubnis gem. §34f GewO Kategorie III (Vermögensanlagen) bis zum sechsten Monat nach Gesetzesverkündigung (also wahrscheinlich bis Anfang Dezember 2015) beantragt haben. Wenn noch der Sachkundenachweis fehlen sollte, kann dieser sogar bis 12 Monate nach Gesetzesverkündigung nachgereich werden.

Vermittler von unter das Gesetz fallenden Direktinvestments wurde hingegen keine Übergangsfrist eingeräumt. Dieses wurde nun durch den Finanzausschuss korrigiert, der eine Frist bis zum 15.10.2015 ins Gesetz eingebracht hat. Ab dem 16.10.2015 müssen Vermittler von Direktinvestments somit eine gültige § 34f Erlaubnis der Kategorie III (Vermögensanlagen) vorliegen haben.

„Wir begrüßen diese Klarstellung sehr, zumal wir hier wohl als einziger Vermittlerverband diese Gefahr gesehen und kommuniziert hatten. So haben wir in unseren Gesprächen im Bundestag und in gleich drei zuständigen Ministerien stets darauf hingewiesen, dass die Vermittler von Containern wohl schlicht vergessen wurden und eine Übergangsfrist auch für diese gefordert“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Vermittler dieser Produktgruppen sind nun aufgefordert, diese Fristen zu beachten und sich bei Bedarf rechtzeitig um eine VSH sowie das Ablegen der nötigen Sachkundeprüfung „Finanzanlagenfachfrau/-mann IHK“ in der Kategorie „Vermögensanlagen“ zu kümmern.

 

print

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

Themen-Leader Assekuranz

cpit

Hier gehts zu den Videos

Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2025

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben