Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Tipico im streitgegenständlichen Zeitraum keine in Deutschland gültige Lizenz besaß und ohne weiteres wohl auch keine Genehmigung erhalten hätte, da Vorgaben, wie ein monatliches Einzahlungslimit, nicht eingehalten worden seien.
Das OLG Hamm erteilte damit dem Argument von Tipico, dass eine Lizenz schon 2012 beantragt und aufgrund eines rechtlichen Fehlers im Vergabeverfahren nicht erteilt werden konnte, eine Absage. „Vielmehr machte das Gericht deutlich, dass Tipico gegen materielles Glücksspielrecht verstoßen habe, da u.a. das Einzahlungslimit für Spieler in Höhe von 1.000 Euro im Monat nicht eingehalten wurde und eine Genehmigung für die Online-Sportwetten daher ohnehin nicht ohne weiteres erteilt worden wäre“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, der das Urteil erstritten hat. Tipico habe somit gegen das Verbot von Online-Sportwetten aus dem Glücksspielstaatsvertrag a.F. verstoßen und müsse dem Kläger den Verlust daher vollständig zurückzahlen, entschied das OLG Hamm.
Online-Glücksspiele, zu denen auch Online-Sportwetten zählen, waren in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten. Für Online-Sportwetten konnte allerdings eine Erlaubnis erteilt werden. Tipico erhielt im Oktober 2020 die Lizenz, verfügte aber noch nicht über eine solche Genehmigung als der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über eine deutschsprachige Webseite des Anbieters zwischen 2015 und 2017 an Online-Sportwetten teilnahm und dabei unterm Strich rund 23.000 Euro verlor. „Dass Online-Sportwetten in Deutschland verboten waren, wusste unser Mandant nicht. Da Tipico nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, haben wir die Erstattung der Verluste verlangt“, so Rechtsanwalt Sittner.
Die Klage hatte bereits am Landgericht Arnsberg Erfolg. Das OLG Hamm wies nun die Berufung zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Tipico im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Lizenz verfügte und damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen habe. Die abgeschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig, so dass dieser Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe.
Das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag sah zwar einen Erlaubnisvorbehalt für Online-Sportwetten vor und die Beklagte hatte eine Genehmigung schon 2012 beantragt. Da das Verteilungsverfahren gegen EU-Recht verstoßen hat, konnten aber keine Konzessionen erteilt werden. Tipico könne sich aber nicht darauf berufen, dass eine solche Lizenz auch erteilt worden wäre, so das OLG Hamm.
Damit eine Lizenz erteilt werden kann, müssen Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag, wie die Einhaltung eines monatlichen Einzahlungslimits, des Trennungsgebots von Sportwetten und Casino-Spielen oder der Ausschluss von Ereigniswetten eingehalten werden. Diese Vorgaben habe Tipico nicht erfüllt, denn das Sportwetten-Angebot habe kein Einzahlungslimit vorgesehen. Zudem seien Sportwetten und Casinospiele auf der Webseite unzulässig miteinander verknüpft gewesen. Der Kläger hat außerdem angegeben, dass er auch Live-Wetten und Ereigniswetten über die Webseite abgeschlossen habe. Es sei daher zweifelhaft, ob eine Genehmigung ohne weiteres erteilt worden wäre, da das Angebot dem materiellen Glücksspierecht widersprach, machte das Gericht deutlich. Im Ergebnis bleibt es daher dabei, dass die Wettverträge nichtig sind und der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste hat.
Eine Aussetzung des Verfahrens, bis der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden hat, hielt das OLG Hamm nicht für erforderlich, da die angebotenen Sportwetten ohnehin gegen materielles Glücksspielrecht verstoßen, so das OLG Hamm.
„Das Urteil zeigt, dass gute Chancen bestehen, Verluste aus Online-Sportwetten zurückzuholen. Halten sich die Wettanbieter nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmechanismen, wie z.B. das Einzahlungslimit, werden die Spieler ihrer Absicherung beraubt und können Ansprüche auf Rückzahlung ihrer Verluste haben“, betont Rechtsanwalt Sittner.
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