Erneuerbare Energien sind weiter auf dem Vormarsch. Dank des rasanten technischen Fortschrittes kann auf natürlichem Weg immer günstiger Energie gewonnen werden. Vorreiter ist hierbei die Windenergie an Land. Diese hat laut einer neuen Studie von Bloomberg New Energy Finance in der Zwischenzeit Kohle als billigste Art der Stromerzeugung in Deutschland abgelöst. Die Studie berücksichtigt dabei die Kosten für Kapitalbeschaffung, Arbeit und das Instandhalten der Produktionsanlagen. Die onshore Windkraft schlägt mit Produktionskosten von rund 80 Dollar pro Megawattstunde die Wettbewerber deutlich.
So kostet Strom aus Kohle beispielsweise durchschnittlich 105 Dollar pro Megawattstunde, während Solarstrom mit 122 Dollar zu Buche schlägt. Gründe für das bessere Abschneiden der Windkraft sind vor allem der technologische Fortschritt aber auch die günstigen Rahmenbedingungen bei der Finanzierung aktueller Projekte. Somit ist die Windkraft auch ohne zusätzliche Förderung konkurrenzfähig.
„In den nächsten Jahren werden sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Windkraft wohl eher eintrüben. Das könnte zwar die Energiewende bremsen, aber dank der guten wirtschaftlichen und technologischen Grundlage der Industrie ist diese auch bei veränderter Gesetzeslage noch voll wettbewerbsfähig“, erklärt Ottmar Heinen, Geschäftsführer der Lacuna.
Neue Rahmenbedingungen für Windkraft
Derzeit stehen die nächsten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an. Laut eines vom Bundeswirtschaftsministerium herausgegebenen Positionspapiers wird ab 2017 ein in der Solarbranche bereits angewandtes Ausschreibungsverfahren auch für die Windenergie zur Anwendung kommen. Hierbei will die Bundesregierung quartalsweise Lizenzen für den Bau von Windkraftanlagen an den Anbieter abgeben, der in seiner Planung mit den niedrigsten Vergütungssätzen auskommt, um so einen größeren Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern zu ermöglichen. Für Anlagen, die bereits in Planung sind, aber erst 2017 in Betrieb gehen, soll es aber Ausnahmeregelungen geben. Diese werden weiterhin mit den normalen EEG-Sätzen gefördert. Bestehende Windparks sind nicht von der neuen Regelung betroffen. „Auch wenn die Industrie leistungsstark genug ist, um die zukünftig verschärften Rahmenbedingungen unbeschadet zu überstehen, bieten sich für Anleger, die jetzt in bereits bestehende Windparks, wie unsere Anlagen Bucheck und Hohenzellig investieren können, noch besonders gute Renditemöglichkeiten“, erklärt Heinen die Situation.