Die „Einwilligungserklärung Datenschutz“ zwischen Makler und Kunden ist einer der wesentlichen Pfeiler einer rechtssicheren Bestandssicherung. In dieser Erklärung vereinbaren beide Seiten, wem der Makler die Daten seiner Kunden im Rahmen seiner Vermittlertätigkeit weitergeben darf. Die Fonds Finanz stellt ihren Vertriebspartnern ab sofort eine neue Version dieser Einwilligungserklärung zur Verfügung, mit der Makler in Zukunft auch eine jederzeitige Bestandsübertragung von Maklerpool zu Maklerpool vorbereiten können. „Bis jetzt konnten Vermittler ihre Bestände dank unseres Systems von der Fonds Finanz auf ihre eigene Anbindung bei einer Gesellschaft übertragen. Ab sofort können sie ihre Bestände aber auch auf einen anderen Maklerpool ohne erneute Unterschrift übertragen, indem sie von Anfang an mit in die Einwilligungserklärung einbezogen werden. Um dies zu ermöglichen haben wir in unserer Datenschutzerklärung viel Platz für andere Pools gelassen“, fasst Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz, die neue Stufe des Konzepts zusammen. Bis zu vier beliebige Maklerpools können in der neuen Datenschutzerklärung angegeben werden, auf die künftig die Bestände übertragen werden können. Diese Freizügigkeit ist in Deutschland einmalig. „Wir wollen unsere Vertriebspartner nicht über ihren Bestand an die Fonds Finanz binden, sondern mit Qualität und Service überzeugen. Deshalb bieten wir auch beim Thema Bestandsübertragung alle Freiheiten an, auch wenn ein Makler damit die Bestände noch einfacher von uns abziehen könnte. Viel wichtiger ist für mich aber, dass sich unsere Vertriebspartner bei uns sicher und frei fühlen“, so Norbert Porazik.
Das System „100 % Bestandssicherung“ der Fonds Finanz sorgt auch bisher schon dank eines externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfers für ein Höchstmaß an Sicherheit. Relevante Bestandsdaten aller über den Münchner Maklerpool vermittelten Verträge – konkret die IHK-Nummer des betreuenden Vermittlers, die Vertragsnummer der Police und die jeweilige Versicherungsgesellschaft – werden über eine verschlüsselte Datenverbindung täglich an den Wirtschaftsprüfer übertragen und dort gesichert. Eine Übermittlung von Kundendaten findet nicht statt. Dabei hat jeder Vermittler selbstverständlich die Möglichkeit, der Datenübertragung an den Wirtschaftsprüfer zu widersprechen.
Die Auslagerung dieser minimalen Bestandsdaten an den Wirtschaftsprüfer gewährt dem Vermittler einen dauerhaften Zugriff auf seine Bestände – und zwar jederzeit und unabhängig vom Willen des Maklerpools. Die Fonds Finanz sichert dem Makler über die Vertriebsvereinbarung zu, dass er alleiniger Eigentümer seiner Bestände ist und eine pauschale Bestandsfreigabe vorliegt. Zeigt ein Vermittler in der Folge seinen Bestand bei einer der am Bestandssicherungs-System teilnehmenden Gesellschaften an, so haben sich die Versicherungsgesellschaften vertraglich dazu verpflichtet, die beim Wirtschaftsprüfer liegenden Daten als Nachweis der Bestandsbetreuung durch den entsprechenden Vermittler zu akzeptieren und eine Übertragung auf die eigene Direktanbindung bei der Gesellschaft vorzunehmen.
Der Vorteil für den Makler liegt auf der Hand: Seine Bestände sind unabhängig von der Kooperation mit der Fonds Finanz jederzeit und direkt übertragbar. Und die Fonds Finanz selbst kann aufgrund der getroffenen Vereinbarungen, der einseitigen Zusage des Wirtschaftsprüfers und der Verpflichtungen seitens der Versicherungsgesellschaften, eine Übertragung zu keinem Zeitpunkt verhindern.