„Wir begrüßen diese beiden Änderungen sehr, da sie zentrale Kritikpunkte des AfW in seinen Stellungnahmen und bei der öffentlichen Sachverständigen Anhörung im Finanzausschuss waren“, äußert sich AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Interpretation. „Diese Regelung dient den Verbrauchern und Vermittlern gleichermaßen“, so Rottenbacher weiter.
Das Inkrafttreten soll auf den 01.01.2015 verschoben werden – Ausnahme die Regelungen zu den Bewertungsreserven.