Provisionsgier?
Die Pflicht zur Offenlegung der Abschlussprovisionen im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) findet bisher bei den Vermittlern sowie bei den Produktgebern keinen großen Zuspruch. Zur Folge hätte diese Maßnahme nur, dass die Kundschaft verunsichert würde, was letztlich eine Gefährdung für den einen oder anderen Arbeitsplatz bedeutet würde. In diesem Punkt sind sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und Versicherungs- und Vermittlerverbände einig, was die Befürwortung für die Transparenz als solches nicht mindert.