Versicherungen

Große Chancen für Sozialpartnermodell?

Anfang Juni beschloss der Bundestag eine Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Kern der Reform ist das sogenannte Sozialpartnermodell, das es Gewerkschaften und Arbeitgebern ermöglicht, eine Betriebsrente per Tarifvertrag anzubieten.

Pension/ Rente

 

Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für den Bereich bAV bei der HDI Lebensversicherung AG, sieht große Chancen für die neue Betriebsrente: „Rund elf Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen. Davon hat rund die Hälfte noch keine bAV“, so von Löbbecke. „Wir gehen davon aus, dass viele Tarifvertragsparteien das Sozialpartnermodell nutzen werden. HDI ist einer der wenigen Versicherer, die hierfür Lösungen bieten werden.“

Der Schlüssel zu diesem Markt sind digitale Schnittstellen, um die Masse an Verträgen schnell verarbeiten zu können. „Das neue Produkt muss kostenarm sein, eine effiziente Kapitalanlage besitzen und viele Digitalstrecken enthalten. Digitalisierte Prozesse sind beim Sozialpartnermodell unverzichtbar“, sagte von Löbbecke auf dem HDI bAV-Expertenforum in Köln.

Wenn eine Branche ein solches Modell einführt, müssen auf Anbieterseite auf einen Schlag hunderttausende Verträge verarbeitet werden. „Das schaffen nur große Anbieter mit einem leistungsfähigen IT-System“, weiß der bAV-Vorstand.

Der erfahrene bAV-Versicherer HDI besitzt mit dem Online-Portal bAVnet eine gute Ausgangsbasis und wird diese weiter ausbauen. Mit dem HDI bAVnet können Firmen die bAV-Verträge ihrer Mitarbeiter digital, kostengünstig und schnell verwalten.

Das neue Produkt muss kostenarm, kapitaleffizient und digital sein

Während am 1. Juni 2017 in der Kölner Villa Marienburg namhafte Experten zur bAV referierten, beschloss der Bundestag in Berlin das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz. Kern des Gesetzes, mit dem die Große Koalition die betriebliche Altersversorgung reformieren will, ist das sogenannte Sozialpartnermodell.

Nach diesem Modell sollen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände über Tarifverträge gemeinsame Versorgungseinrichtungen gründen. Diese sollen Arbeitnehmern eine Betriebsrente in Form einer Zielrente zahlen.

Anders als bei der bestehenden klassischen bAV sollen Arbeitgeber beim Sozialpartnermodell nicht für die Betriebsrenten haften. Sie wären nach Leistung des Beitrages von jeglicher Haftung befreit.

Da die neue Zielrente keine bestimmte Rentenzahlung garantieren muss, können die gemeinsamen Einrichtungen auch in chancenreichere Anlagen investieren und damit voraussichtlich höhere Renditen für die Betriebsrentner erzielen.

BAV-Vorstand von Löbbecke skizziert die Pläne des Versicherers. So plant der bAV-Anbieter, bei der Anlage der Kundengelder neben der hauseigenen Talanx Asset Management GmbH auch mit anderen Kapitalanlagegesellschaften und Banken zu kooperieren. Die HDI Lebensversicherung besitzt eine langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Vorsorgeprodukten, in der Kapitalanlage und in der Verwaltung lebenslanger, kundenindividueller Versicherungskonten.

Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang Juli 2017 vom Bundesrat verabschiedet und soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. (HDI)

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