Keine Berufsausbildung ohne Berufsunfähigkeitsversicherung
| Bild: Christa El Kashef/pixelio.de |
Die Schulzeit ist vorbei, jetzt beginnt eine neue Phase des Lebens – rund 500.000 Schulabgänger starten mit ihrer Ausbildung. Dieser neue Lebensabschnitt bedeutet aber auch, mehr Verantwortung zu übernehmen. In der Schule wurde für die Schüler geplant, Berufseinsteiger müssen das selbst in die Hand nehmen – auch bei einem so wichtigen Thema wie Versicherungen und Sicherheit.
Was die Krankenversicherung angeht, sind Auszubildende in der Regel pflichtversichert. Berufseinsteiger sollten sich möglichst bald für eine der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden, sonst kann der Arbeitgeber diese festlegen. Wem die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen, der kann eine Zusatzversicherung abschließen.
Weit oben auf der Dringlichkeitsliste steht eine private Haftpflichtversicherung – Azubis in der Erstausbildung sind über ihre Eltern mitversichert. Das ändert sich allerdings bei Heirat. Eine Hausratsversicherung ist ebenfalls noch verzichtbar, solange der Berufseinsteiger bei seinen Eltern wohnt.
Unverzichtbar ist aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Über die gesetzliche Rentenversicherung gibt es für nach 1961 Geborene nur Schutz bei Erwerbsminderung. Wenn der Betroffene zwar nicht mehr seinen Beruf ausüben aber noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, gibt es in der Regel keine Erwerbsminderungsrente. Schlimm trifft es dann Berufsanfänger, denn sie gehen leer aus. Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur, wer schon 5 Jahre lang versichert ist und mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Die Concordia Versicherungen bieten Auszubildenden sowie Schülern, die bereits einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, Berufsunfähigkeits-Schutz bis zu einer Rente von monatlich 1.000 Euro inklusive Bonusrente. Auch Schülern ab 15 Jahren, die noch keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, bietet die Concordia Berufsunfähigkeits-Schutz in Form einer monatlichen Rente von bis zu 1.000 Euro inklusive Bonusrente an. Wenn bei Antragstellung vereinbart und die Ausbildung begonnen hat, lässt sich innerhalb von 5 Jahren nach Versicherungsbeginn eine genauere Einstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung vornehmen. Und: je niedriger das Eintrittsalter, desto günstiger die Beiträge.
Wer sich zusätzlich absichern will, sollte eine Unfallversicherung abschließen. Der Großteil aller Unfälle passiert in der Freizeit. Hier besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Unfallfolgen können hohe Kosten mit sich bringen. Vor allem dann, wenn die Arbeitskraft beeinträchtigt ist. Allein für Umbauten in der Wohnung können sechsstellige Beträge fällig werden. Und auch das Einkommen kann gefährdet sein, wenn der Beruf nicht mehr voll ausgeübt werden kann.
„Keine Berufsausbildung ohne Berufsunfähigkeitsversicherung, auch das gehört zur Übernahme von Verantwortung“, sagt Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen in Hannover.
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