Versicherungen

Altersvorsorge in 2 Stufen

Die Diskussionen über die Altersvorsorge reißen nicht ab. Nun gibt es einen neuen Reformvorschlag in 2 Stufen.

Mit Fonds-Auszahlungsplänen entspannt die Rente ausbessern / Foto: shutterstock_203303029_Rob Hyrons Kopie

 

Die privatwirtschaftlichen Systeme der betrieblichen und der staatlich-geförderten Altersvorsorge reichen nicht für den auskömmlichen Lebensstandard im Alter. Beschleunigt wird diese Entwicklung durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld.

Professor Andreas Oehler von der Universität Bamberg stellt ein zweistufiges Modell vor, das zusätzlich zur bestehenden Grundversorgung durch die Rentenversicherungspflicht, die vergleichbare berufsständische Basisversorgung oder die Beamtenversorgung verstanden werden soll. Hier wären alle abhängig Beschäftigten, Selbständigen, Freiberufler und Beamten einbezogen.

Stufe 1: Verpflichtung mit Austrittsvariante

In der ersten Stufe gibt es die Pflicht, entsprechend dem Einkommen einen monatlichen Betrag von mindestens 20 bis maximal etwa 100 Euro in einen Fonds zur deutschen Altersvorsorge einzuzahlen. Mit der ausdrücklichen Erklärung eines Austritts („Opt-out“) erlischt diese Verpflichtung.

Tarifliche oder außertarifliche Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge würden ebenso angerechnet wie Zusatzversorgungen für Freiberufler, Angestellte des öffentlichen Dienstes oder Beamte.
Professor Oehlers Modell beinhaltet auch die Möglichkeit, eine Variante zu wählen, in der das Kapital nominal garantiert wird. Für neue Beträge wäre ein Wechsel zwischen beiden Varianten möglich, rückwirkend allerdings wäre er untersagt.

Der Bund würde aus Steuermitteln die ersten 20 Euro pro Monat um denselben Betrag aufstocken. Bis zum Versorgungsbeginn bestünde eine Auszahlungssperre. Bei Anrechnung einer Zusatzversorgung wird der Aufstockungsbetrag vom Arbeitgeber übernommen.

25 Prozent des Kontoguthabens könnten zu Versorgungsbeginn ausgezahlt werden. Der verbleibende Betrag ergibt die monatliche Rentenzahlung nach Umrechnung in Entgeltpunkte.

Stufe 2: Freiwillige Ergänzung

Nach dem gleichen Muster wie in Stufe 1 können alle nicht-professionellen Investoren, auch EU-Bürger, weitere Beträge als regelmäßige Monats- oder Jahresbeträge in separate, zweckgebundene Fonds einzahlen.

Diese Stufe steht allen Bürgern offen und mit Abschlag von 5 Prozent ist eine vorgezogene Auszahlung möglich. Auch für Stufe 2 könnte eine Garantie-Variante angeboten werden.

Der Aufbau einer transparenten, kostengünstigen zusätzlichen Altersvorsorge wird durch den Lösungsvorschlag nach Stufe 1 sichergestellt. Stufe 2 unterstützt diejenigen, die freiwillig mehr für ihre Altersvorsorge leisten wollen, ohne sich dabei permanent damit beschäftigen zu müssen. (IB/ Red.)

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