Versicherungen

„Bei der Flexi-Rente muss dringend nachgebessert werden!“

Von schulischen Ausbildungszeiten profitieren in der Rente nur Langzeitstudenten, alle anderen gehen leer aus.

Rente

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. unterstützt eine Petition für Nachbesserungen im Rentengesetz. Gut ausgebildet ins Arbeitsleben zu starten, muss sich in Sachen Rente nicht unbedingt lohnen. Vor allem was die Zeit angeht, die man ab dem 17. Lebensjahr noch weiter zur Schule oder zur Uni geht. Diese Zeiten zählen zwar für die Wartezeit von 35 Jahren, haben aber auf die spätere Rentenhöhe keinen eigenen Einfluss. Sie werden schlicht nicht mehr bewertet.

Also Beiträge später nachzahlen? Direkt beim Start ins Berufsleben, etwa mit 25 Jahren, eher unwahrscheinlich – da fehlen oft einfach die finanziellen Mittel. Ohnehin muss bisher der Antrag bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden. Für die meisten Menschen noch kein Alter, in dem man sich intensiv mit der Rente beschäftigt. Später nachzahlen ist nur für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr oder für Studienzeiten nach dem 96. Studienmonat möglich.

Im Gesetzentwurf zur Flexi-Rente hätte es die Möglichkeit gegeben, für schulische Ausbildungszeiten flexible Beitragszahlungen zu verankern. Bedauerlicherweise werden sie dort aber gar nicht benannt. Hier heißt es nämlich unter den Lösungsansätzen: Versicherte können früher und flexibler als bisher zusätzlich Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen.

Kein Wort von „ausbildungbedingten Beitragslücken“. Aktuell haben also sehr viele Menschen kaum eine Möglichkeit, diese Lücken im späteren Erwerbsleben aufzufüllen. Nach Ansicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. kann und sollte das im Gesetz zur Flexi-Rente unbedingt nachgebessert werden.
Walter Vogts, langjähriger Vorstand und Ehrenmitglied des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. hat nun eine Petition in den Deutschen Bundestag eingebracht, um diese Versorgungslücke schließen zu lassen.
„Aktuell haben also nur Langzeit- und Bummelstudenten die Möglichkeit Beiträge nachzuzahlen. Alle anderen können nichts tun, um ihre gesetzliche Rente aufzuwerten und gehen leer aus. Das ist doch haarsträubender Unsinn.“, meint Vogts.

„Hinzu kommt,“ sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., „dass Hochschulabsolventen aktuell von der Rente für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63) praktisch ausgeschlossen sind. Rein rechnerisch kommen diese Menschen niemals auf die dafür nötigen 45 Versicherungsjahre, da sie ja erst so spät anfangen, in die gesetzliche Rente einzuzahlen. Mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen für Studienzeiten, könnte auch diese Personengruppe die 45 Jahre erreichen und von der Altersrente für besonders langjährig Versicherte profitieren.“

Der Lösungsansatz des Rentenexperten Vogts ist einfach: Zum einen soll für Zeiten schulischer Ausbildung grundsätzlich die Zahlung freiwilliger Beiträge ermöglicht werden. Zum anderen soll die Antragsfrist bis zum 50. Lebensjahr erweitert werden.

„Ein grundvernünftiger Ansatz.“, findet auch die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Bis zum 50. Lebensjahr können Beiträge nachgezahlt werden, die man sich früher einfach nicht leisten konnte, und ab 50 können durch weitere Einzahlungen die Rentenabschläge ausgeglichen werden.“

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