Sachwerte / Immobilien

VDH warnt vor provisionsorientierter „Pseudo-Beratung“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung von Bausparverträgen unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig (Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).

Makler

 

Seitdem wird der Vertrieb mit immer neuen Konzepten versorgt, damit Bausparer das ihnen in den nächsten Monaten zur Verfügung stehende Kapital in Anlage- und Vorsorgeprodukte investieren. Dieter Rauch, Geschäftsführer des Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) warnt Bausparer „vor der ausschließlich provisionsorientierten Pseudo-Beratung.“ Die nütze meist allein dem Produktverkäufer und nicht dem Kunden.

Worum geht es?

Es geht schätzungsweise um mehrere Milliarden Euro. Dies ist der Gegenwert von rund 260.000 Bausparverträgen, die bis dato gekündigt wurden, wogegen der Bundesgerichtshof unter bestimmten Voraussetzungen nichts einzuwenden hat. Diese Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts dürften die Bausparkassen zum Anlass nehmen, weitere zehntausende oder gar hunderttausende Bausparverträge zu kündigen.

Ungeachtet der rechtlichen Würdigung des BGH-Entscheids ist klar, dass den Verbrauchern von hier auf jetzt eine sehr sichere und angesichts des Umfeldes an den Geld- und Kapitalmärkten hochverzinste Möglichkeit der Geldanlage verlorengeht.

Wer hingegen sein unverhofftes und bisweilen auch unwillkommenes Bausparvermögen entsprechend eigener Bedürfnissen und Zukunftsplanungen einsetzen möchte, „sollte sich mit einem erfahrenen und qualifizierten Honorarberater zusammentun. Hier zahlt der Kunde, was er tatsächlich bekommt: Erstklassige Beratung ohne versteckte Kosten wie Abschlussprovisionen, Bestandspflegeprovisionen, Ausgabeaufschläge, die den Anlage- und Vorsorgeerfolg langfristig erheblich schmälern“, empfiehlt eindringlich VDH-Chef Dieter Rauch. (VDH)

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