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Übernahme der Südwestbank durch BAWAG P.S.K

Die BAWAG P.S.K. und die Südwestbank geben heute die Unterzeichnung des Vertrages zur vollständigen Übernahme der Südwestbank AG durch die BAWAG P.S.K. bekannt.

Die Südwestbank AG mit Sitz in Stuttgart ist eine mittelständische regionale Privatbank, die seit 1922 ihr kommerzielles
Bankgeschäft in Baden-Württemberg betreibt. Mit ihrem Fokus auf Retail-, Corporate- und Private
Banking ergänzt sie das Geschäftsmodell der BAWAG P.S.K. und eröffnet ihr eine solide Grundlage zum Ausbau
ihrer Geschäftsaktivitäten in Deutschland.

Anas Abuzaakouk, CEO der BAWAG P.S.K.: „Das Know-how und die langjährige Tradition der Südwestbank, die
in einer ökonomisch sehr starken Region Deutschlands tätig ist, machen die Bank zu einem idealen Partner für
die Erweiterung unserer Präsenz und die Verbreiterung unserer Kundenbasis. Diese Übernahme ist Teil unserer
auf die DACH-Region ausgerichteten Strategie und eröffnet uns Zugang zu ausgezeichneten Kunden auf einem
äußerst attraktiven Markt. Ich freue mich, unsere neuen Kolleginnen und Kollegen der Südwestbank in der
BAWAG P.S.K.-Familie begrüßen zu dürfen, und bin sehr zuversichtlich, dass sie großartige Partner sein werden,
um gemeinsam auf dem deutschen Markt zu reüssieren.“

Dr. Andreas Strüngmann, Mitgesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzender der Südwestbank, führt dazu aus:
„Mit der Südwestbank erhält die BAWAG P.S.K. ein solides und fest in der Region verankertes Standbein in
Deutschland, dessen Bilanzsumme und Eigenkapitalbasis sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt
haben. Wir sind stolz darauf, dass wir das erfolgreiche Wachstum der Südwestbank in den vergangenen mehr
als 13 Jahren begleiten durften, und freuen uns, dass wir mit der BAWAG P.S.K. einen neuen Eigentümer
gefunden haben, der die Südwestbank mit seiner Kapitalstärke, Branchenerfahrung und seinem Know-how
im Bereich Digitalisierung auf die nächste Stufe der erfolgreichen Entwicklung begleiten wird.“

Das Closing der Transaktion wird für 2017 erwartet und unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen und
aufsichtsbehördlichen Bewilligungen. Beide Parteien haben Stillschweigen über den Kaufpreis und die Details
des Vertrages vereinbart.

(BAWAG)

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